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Wichtig zu wissen

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Wir haben für Sie die wichtigsten Aspekte des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) für Webseitenbetreiber zusammengestellt. Falls es neuere Entwicklungen geben sollte, werden wir den Beitrag weiter anpassen. Wichtig, lesen Sie den Haftungsausschluss am Ende dieses Beitrags.

Auf einen Blick

Starten Sie heute noch an mit der Überarbeitung Ihres Webauftritts:

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Wann
Sie sollten die
bis zum Inkrafttreten am 1. September 2023, anpassen.
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Cookie Banner / Datenschutzerklärung
Genaue Angabe darüber, wer welche Daten für was und wie lange mit wem bearbeitet.
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Kantonale Abweichung
Jeder Kanton könnte noch weitere Gesetze erlassen, dazu ist noch nicht mehr bekannt.
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Unterschied zur EU / DSGVO
In der Schweiz muss nicht generell recht gefertigt werden, weshalb die Daten bearbeitet werden. Nur, wenn die Bearbeitungsgrundsätze nicht eingehalten werden.
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Strafen für Private, Unternehmen
Es ist die Rede von Bussen zwischen CHF 50000.-- bis CHF 250000.--.
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Google Analytics 4
Die aktuelle Datensammlung von Google Analytics 4 ist problematisch. Es erfolgt eine Anonymisierung, aber erst nach Weitergabe der Daten an das nächstgelegene Rechenzentrum also zu spät.

Worum gehts

Das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz wird im Jahr 2023 in Kraft treten und trägt dem Schutz der Privatsphäre und Datensicherheit von Internetnutzern Rechnung. Es regelt, wie Unternehmen und Organisationen Daten sammeln, speichern und nutzen dürfen.

Ein weiterer Zweck des Gesetzes ist es, es an die sich ständig wandelnden Technologien und Gesellschaftspraktiken anzupassen, einschließlich Cloud Computing, Big Data, sozialer Netzwerke und dem Internet der Dinge.

Webseitenbetreiber sollten sich mindestens

Wenn es um Webseiten geht, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie ihre Besucher über die Verwendung ihrer Daten informieren und ihnen die Möglichkeit geben, dieser Verwendung zu widersprechen. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass ihre Webseite technisch gesichert ist und dass sie keine unzulässigen Cookies verwenden. In der folgenden Checkliste finden Sie einige Punkte, die Sie angehen sollten:

Cookie Banner
squareEinen Cookie Banner erstellen
squareAlle Einstellungen müssen standardmässig abgewählt sein
squareBearbeitung der Daten auf ein Minimum beschränken
squareStandardvorgehen darf Privatsphäre am wenigsten verletzen
squareFalls Sie potentielle Kunden im Ausland bzw. in der EU ansprechen, stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Cookie Consent Lösung für diese Besucher der Datenschutzgrundverordnung der EU anpassen
Datenschutzerklärung
squareErgänzung bezüglich Datenbeschaffung
squareWer ist für die Website verantwortlich und wie kann der Kontakt erfolgen?
squareFür welchen Zweck oder für welche Zwecke werden die Personendaten bearbeitet?
squareWer sind allfällige Empfänger:innen der bearbeiteten Personendaten?
squareWie wird ein allfälliger Daten-Export abgesichert?
squareWelche Rechte haben die betroffenen Personen im Zusammenhang mit dem Datenschutz?
squareWeitere generelle Anpassung an das neue Datenschutzgsetz
Impressum
squareEin vollständiges Impressum erstellen
Google Analytics
squareVon Google Universal Analytics auf Google Analytics 4 umsteigen
squareDie richtigen Einstellungen in Google Analytics 4 vornehmen

Haftungsausschluss

Je nach Unternehmenstyp müssen Sie weitere wichtige Massnahmen umsetzen. Dieser kurze Überblick ersetzt nicht die detaillierte Abklärung mit einem Juristen. Dieser Beitrag dient als Denkanstoss für das Vorgehen in Ihrem Unternehmen.

Es ist wichtig zu beachten, dass wir keine Juristen sind und keine verbindlichen Rechtsberatungen anbieten können. Daher empfehlen wir Ihnen dringend, sich intensiv mit dem neuen Gesetz zu beschäftigen.

Sollten Sie Bedarf an Unterstützung oder Beratung bei der Durchführung der Google Analytics Migration oder bei der Wahl einer angemessenen Cookie-Zustimmungslösung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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